Der Herr de Pennét erhebt wahrscheinlich solchige. Oder so.
Obiges ist unanständigerweise ein echter Ausschnitt aus einer echten E-Mail. Ob mich der Absender nun wohl wegen Verletzung des Briefgeheimnisses verklagen kann?
(Ich fand das heute zufällig an unerwarteter Stelle auf meiner Festplatte und musste darüber lachen.)
Schade, dass man das nicht versteht.
Es müsste Buchstabengebühren geben.
Herr Trude
Genau
Obiges ist unanständigerweise ein echter Ausschnitt aus einer echten E-Mail. Ob mich der Absender nun wohl wegen Verletzung des Briefgeheimnisses verklagen kann?
(Ich fand das heute zufällig an unerwarteter Stelle auf meiner Festplatte und musste darüber lachen.)